Rechtliche Hilfe bei häuslicher Gewalt (Gewalt
in Familie und Partnerschaft)
Gewalt in der Familie oder Partnerschaft
fällt unter den Begriff Häusliche Gewalt,
wenn sie zwischen Menschen geschehen, die sich nahe stehen. Wenn
sie also Personen betreffen, die innerhalb einer bestehenden oder
aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen
Beziehung leben.
Zumeist entsteht Häusliche Gewalt im Kleinen.
Mit der Zeit häufen sich die gewaltsamen Ereignisse. Unterschiedliche
Formen von Gewalt in Famile und Partnerschaft treten
zusammen auf. Allmählich entwickelt die gewalttätige Person
eine kriminelle Verhaltungsweise.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
kommt bei der Intervention gegen häusliche
Gewalt gegen Frauen großen Einfluss zu. Zum einen werden sie
in strafrechtlichen
Verfahren Misshandler verteidigen; zum anderen sind sie gefragt,
wo es um die Beihilfe
der betroffenen Frauen geht.Diese begegnen in den zivil- und strafrechtlichen
Verfahren unzählbaren materiell- und verfahrensrechtlichen
Fragen und Hindernissen
bei der Thematik der Gewalt in Familie und Partnerschaft.
Dadurch sind sie auf eine engagierte und
kompetente rechtliche Aufklärung und Geleit angewiesen.
Bei Fällen von Gewalt in Familie und Partnerschaft
treten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
zum einen bei der Verteidigung der Misshandler auf, vor allem aber
unterstützen sie die betroffenen Opfer. Diese Unterstützung
beinhaltet Beispielsweise die engagierte und kompetente rechtliche
Aufklärung sowie die Begleitung ihrer Klienten im strafrechtlichen
Verfahren. In Fällen von Gewalt in Familie und Partnerschaft
ist das Verständnis des Strafverfahrens sowie
Erfahrungen und Kenntnisse im zivilrechtlichen und dabei
speziell im kindschafts-, familien- und vormundschaftsrechtlichen
Gebiet zwingend erforderlich.
Zusätzliche Kenntnisse über Miet- und Sozialrecht sind
ebenfalls von Nöten.
Dadurch kann es bei Gewalt in Familie und Gewalt
erforderlich sein dass mehrere Rechtsanwälte zu Rate gezogen
werden.
Die Hauptaufgaben von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
gegenüber Opfern von Gewalt in Familie und Partnerschaft
sind Beratungs- und Aufklärungsaufgaben, zusätzlich
sollten sie auch dafür Sorge tragen den Prozess für die
Opfer so schonend wie möglich zu gestalten, bewährte Methoden
hierbei wären z.B. das Verhindern von zufälligen Treffen
zwischen Opfern und Tätern, Ausschluss der Öffentlichkeit
von der Verhandlung, das Abwenden von diskriminierenden oder schuldzuweisenden
Fragen an das Opfer.
Des Weiteren sollten Sachverständige und Expertisen zu Gewalt
in Familie und Partnerschaft von Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälten eingebracht werden. |