Rechtsanwalt Gewalt in Familie und Partnerschaft München

Rechtliche Hilfe bei häuslicher Gewalt (Gewalt in Familie und Partnerschaft)

Gewalt in der Familie oder Partnerschaft fällt unter den Begriff Häusliche Gewalt, wenn sie zwischen Menschen geschehen, die sich nahe stehen. Wenn sie also Personen betreffen, die innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung leben.

Zumeist entsteht Häusliche Gewalt im Kleinen. Mit der Zeit häufen sich die gewaltsamen Ereignisse. Unterschiedliche Formen von Gewalt in Famile und Partnerschaft treten zusammen auf. Allmählich entwickelt die gewalttätige Person eine kriminelle Verhaltungsweise.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kommt bei der Intervention gegen häusliche
Gewalt gegen Frauen großen Einfluss zu. Zum einen werden sie in strafrechtlichen
Verfahren
Misshandler verteidigen; zum anderen sind sie gefragt, wo es um die Beihilfe
der betroffenen Frauen geht.Diese begegnen in den zivil- und strafrechtlichen
Verfahren unzählbaren materiell- und verfahrensrechtlichen Fragen und Hindernissen
bei der Thematik der Gewalt in Familie und Partnerschaft. Dadurch sind sie auf eine engagierte und
kompetente rechtliche Aufklärung und Geleit angewiesen.
Bei Fällen von Gewalt in Familie und Partnerschaft treten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum einen bei der Verteidigung der Misshandler auf, vor allem aber unterstützen sie die betroffenen Opfer. Diese Unterstützung beinhaltet Beispielsweise die engagierte und kompetente rechtliche Aufklärung sowie die Begleitung ihrer Klienten im strafrechtlichen Verfahren. In Fällen von Gewalt in Familie und Partnerschaft ist das Verständnis des Strafverfahrens sowie Erfahrungen und Kenntnisse im zivilrechtlichen und dabei speziell im kindschafts-, familien- und vormundschaftsrechtlichen Gebiet zwingend erforderlich.
Zusätzliche Kenntnisse über Miet- und Sozialrecht sind ebenfalls von Nöten.
Dadurch kann es bei Gewalt in Familie und Gewalt erforderlich sein dass mehrere Rechtsanwälte zu Rate gezogen werden.
Die Hauptaufgaben von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Opfern von Gewalt in Familie und Partnerschaft sind Beratungs- und Aufklärungsaufgaben, zusätzlich sollten sie auch dafür Sorge tragen den Prozess für die Opfer so schonend wie möglich zu gestalten, bewährte Methoden hierbei wären z.B. das Verhindern von zufälligen Treffen zwischen Opfern und Tätern, Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung, das Abwenden von diskriminierenden oder schuldzuweisenden
Fragen an das Opfer.
Des Weiteren sollten Sachverständige und Expertisen zu Gewalt in Familie und Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eingebracht werden.

häusliche gewalt
Rechtsanwalt Gewalt in Familie und Partnerschaft
Caroline Kistler zur Startseite