Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf den Informationsseiten meiner Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht in München und Weilheim.

Als Fachanwältin für Familienrecht, erfolgreicher Ablegung der Fachanwaltsprüfungen für Erbrecht und erfolgreicher Ablegung der Prüfung zur zertifizierten Testamentsvollstreckerin beschäftige ich mich seit Jahren ausschließlich mit Familienrecht und Erbrecht.
Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung mit den Herausforderungen im Ehe-, Scheidungs- und Erbrecht ist es mir möglich, meine Mandate mit größter Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Engagement zur Zufriedenheit der Mandanten zu lösen.

Ich bin immer im ausschließlichen Interesse meiner Auftraggeber tätig und bin bestrebt, deren Sicht der Dinge parteilich durchzusetzen. Das ist für jeden Mandanten ein unschätzbarer Vorteil, ebenso wie die absolute Vertraulichkeit, mit der ich alles behandle, was mir von den Mandanten anvertraut wird. Zögern Sie nicht, mich bei Fragen zu diesen Rechtsgebieten zu kontaktieren.

Darüber hinaus bin ich für verschiedene Medien tätig, beispielsweise beantworte ich im Münchner Merkur regelmäßig Leserfragen zum Thema Erbrecht und Familienrecht. In Medienformaten, die diese Rechtsgebiete thematisierten, wurde ich mehrfach vom Bayerischen Rundfunk und von der Nachrichtenagentur Reuters als Spezialistin eingeladen. Auch für den ISUV e.V., den Verband der Deutschen Unternehmerinnen (VDU) und für den Verband der Selbständigen bin ich Fachreferentin.


Herzlichst,
Ihre Caroline Kistler



Meine nächsten Vortragstermine




ERBRECHT


Donnerstag, den 26.09.2024, 19.30 Uhr, Weilheim Dachsbräustüberl, Eintritt frei

Immobilien/Landwirtschaftlichen Betrieb jetzt verschenken/übertragen oder doch später vererben?

  • Auswirkung des neuen Bewertungsgesetzes auf die Übergabe von Familienvermögen
  • Wichtige Regelung bei Schenkung vom Immobilien
  • Steuerlich optimierte Übertragung
  • Zuwendung von Familienheim
  • Zuwendung unter Nießbrauch oder Wohnungsrechtvorbehalt
  • Rückforderungsklausel
  • Schenkungs-/ Grunderwerbs- und Erbschaftsteuer
  • Pflichtteilsvermeidung
  • Landwirtschaftlichen Übergabevertrag- u.a. Altenteil, weichende Geschwister

Donnerstag, den 28.11.2024, 19.30 Uhr, Weilheim Dachsbräustüberl, Eintritt frei

Wie vererbe ich richtig? - Was geschieht, wenn ich nichts tue und wie hoch ist der Pflichtteil? Auch im Hinblick auf landwirtschaftliche Betriebe

  • Wer erbt wenn kein Testament existiert?
  • Vor- und Nachteile des „Berliner Testaments“ - auch im Hinblick auf Erbschaftsteuer
  • Wer ist pflichtteilsberechtigt ?
  • Wie hoch ist der Pflichtteil ?
  • Wie können Pflichtteilsansprüche verhindert / gemindert werden?
  • Wie wird der Pflichtteil bei einem landwirtschaftlichen Betrieb ermittelt?

zuletzt:

Immobilien/Landwirtschaftlichen Betrieb jetzt übertragen oder doch später vererben?

  • Welche Regelung sind bei Übertragung von Immobilien zu beachten?
  • Wie gestaltet sich eine steuerlich optimierte Übertragung des Familienheims?
  • Zuwendung unter Nießbrauch oder Wohnungsrechtvorbehalt ?
  • Rückforderungsklausel um das Familieneigentum zu schützen ?
  • Übertragung zur Pflichtteilsvermeidung-/minderung ?
  • Was ist bei landwirtschaftlichen Übergabevertraägen zu beachten?

Wenn Geschwister um Erb- und Pflichtteilsrechte streiten

Erbengemeinschaft

  • Wer verwaltet den Nachlass?
  • Wie werden Vorempfänge und Pflegeleistungen ausgeglichen?
  • Wie kann die Erbengemeinschaft aufgelöst werden? – auch in der Landwirtschaft?
  • Unzufrieden mit dem Testamentsvollstrecker

Pflichtteil
  • wirksam enterbt?
  • war noch Testierfähigkeit gegeben?
  • durch früheres Testament gebunden?
  • Auskunftspflicht des Erben
  • Berechnung des Pflichtteils





FAMILIENRECHT


zuletzt:

Was geschieht mit unserem Haus, dem landwirtschaftlichen Betrieb oder Handwerksbetrieb bei Scheidung?

  • Wer bleibt im Haus ?
  • Wer zahlt die Schulden weiter ab ?
  • Wie wirkt sich die Immobilie beim Zugewinnausgleich aus ?
  • Kann die Immobilie für die Kinder erhalten werden?
  • Wie wird der landwirtschaftliche Betrieb und Handwerksbetrieb im Zugewinnausgleich bewertet ?
  • Was geschieht mit dem geerbten Haus , dem eingebrachten landwirtschaftlichen Betrieb ?






Eheverträge in der Landwirtschaft

Der in eine Landwirtschaft eingeheiratete Ehegatte wird am gemeinsam geschaffenen Vermögen bei einer Ehescheidung grundsätzlich kaum beteiligt. Dies beruht auf den für landwirtschaftliche Betriebe bestehenden besonderen Bewertungsvorschriften, nach der diese nicht nach Verkehrswert, sondern nach Ertragswert bewertet werden, falls der landwirtschaftliche Betrieb weitergeführt oder der Betrieb vom Eigentümer oder einem Kind wieder aufgenommen wird.

Andererseits kann auch für den Landwirt die Gefahr bestehen, Wertsteigerungen seiner landwirtschaftlichen Flächen auszugleichen und damit seine Existenz zu gefährden. Dies kann durch Baulandausweisung während der Ehe geschehen. Diese Gefahren können durch einen Ehevertrag vermieden werden.
Ziel sollte es sein, einen Ausgleich für den mitarbeitenden Ehegatten zu gewähren, als auch den Fortbestand des Betriebes zu sichern.

Möglich ist hier eine Vereinbarung, nach der die Grundstücke beim Zugewinnausgleich – und damit die Wertsteigerungen während der Ehe – nicht berücksichtigt werden. Im Gegenzug kann vereinbart werden, dass der eingeheiratete Ehegatte für seine Mitarbeit eine pauschale Entschädigung erhält, welche bei einer Scheidung anzubezahlen ist. Ein Ehevertrag kann langjährigen kostenintensiver Scheidungsverfahren mit hohen Gutachterkosten vermeiden.