Erbrecht

Jeder, der eigene Vorstellungen darüber hat, wem er sein Vermögen vermachen möchte, tut gut daran, seinen Nachlass frühzeitig zu regeln. Nicht unwichtig ist auch die Frage wie ein Testament gestaltet werden kann, damit das Finanzamt nicht den Großteil "erbt", und wann es sinnvoll sein kann, Vermögen vor dem Tod zu verschenken. Aber nicht nur Erblasser, auch Erben stehen häufig vor der Frage was Sie nach dem Erbfall tun müssen, wann es sinnvoll ist, eine Erbschaft auszuschlagen und welche Fristen sie beachten müssen.

Nach einem Todesfall biete ich nachfolgende Serviceleistungen an:
  • Erbausschlagung?
  • Erstellung Nachlassverzeichnis
  • Beantragung Erbschein
  • Begleitung zum Nachlassgericht
  • Erstellung Erbschaftssteuererklärung

Erbrecht
  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmertestament
  • Testament und Erbverträge für Landwirte
  • Übergabeverträge

Checkliste

Maßnahmen der Betroffenen nach einem Todesfall:
  • Benachrichtigung eines Arztes (bei Tod im Krankenhaus veranlasst das die Klinik)
    - Totenschein als Voraussetzung für das Tätigwerden von Behörden, ggf. ärztliches Zeugnis für die Lebens-/Unfallversicherung
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Meldung des Todesfalles beim Standesamt (bei Tod im Krankenhaus veranlasst das die Klinik
  • Sterbeurkunde (ausreichende Zahl von Exemplaren beantragen)
  • Beauftragung eines Bestattungsinstituts - Wahl der Bestattungsart (Erde, Urne, Seebestattung) - ggf. Wahl der Grabstätte, Auswahl Sarg, Blumenschmuck, Musik -
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Sterbekasse
  • Nachricht an Kirche / Religionsgemeinschaft; Ablauf der Trauerfeierlichkeiten
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers
  • Soziale Organsiation der Bestattung, Bewirtung der Trauergäste; Unterbringung auswärtiger Trauergäste; Todesanzeige in der Zeitung; Danksagungskarten;

Für die Zeit nach der Bestattung:
  • Vermögensübersicht erstellen
  • Bei Nachlassschulden: Sich beraten lassen - innerhalb der 6 Wochen-Frist Entscheidung über Ausschlagung der Erbschaft; bei Fristversäumung prüfen, ob Anfechtung oder Annahme möglich ist;
  • andere Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten wahrnehmen.
  • Einreichung des Originaltestaments beim Nachlassgericht am letzten Wohnort, ggf. Benachrich-tigung des vom Verstorbenen testamentarisch bestimmten Testamentsvollstreckers
  • Bei Bedarf: Erbschein beantragen
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Lebensversicherungen, Ausbildungs- und Ausstat-tungsversicherungen, Unfallversicherung, Krankenversicherung
  • Bei Unfalltod oder Tod infolge von Berufskrankheit:
    Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen gegenüber
    - gesetzlicher Unfallversicherung; Berufsgenossenschaft; ggf. Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher
  • Geltendmachung von beamtenrechtlichen Ansprüchen (Beihilfe)
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber; Abrechnung über letztes Gehalt, Überstunden, Urlaubsgeld
    - begrenzte Gehaltsfortzahlung wg. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung - ggf. Betriebsrente
  • Hinterbliebenenrente beantragen; Rente von Rentenversicherung, LVA oder Altershilfe der Landwirte, Versorgungswerk; Beihilfe aus Sozialversicherung
  • Ablösung von Bauspardarlehen durch Lebensversicherung
  • Prüfung, welche Versicherung gekündigt oder beibehalten werden soll (Feuer, Wasser, Sturmversicherung für Hausgrundstücke, Hauseigentümerhaftpflicht, Hausratversicherung, KFZ-Haftpflicht etc.)
  • Mietvertrag kündigen oder beibehalten
  • Telefon, Zeitschriften Abonnements, Mitgliedschaften kündigen oder beibehalten
  • Antrag auf Grundbuchberichtigung, falls der Verstorbene Grundeigentum hatte (innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall gebührenfrei)
  • Entscheidung über Weiterführung eines Geschäfts oder Geschäftsveräußerung, Geschäftsaufgabe oder Geschäftsverpachtung
  • Ausländisches Vermögen überführen / umschreiben lassen
  • Erbschaftssteuererklärung abgeben

Kosten

Den Umfang meiner Tätigkeit in Ihrem speziellen Fall bestimmen Sie als Mandant selbst. Er reicht von der bloßen Beratung und einer telefonischen Hilfestellung bis zur vollständigen Erledigung aller notwendigen Formalitäten.

Die Erstberatung kostet EUR 190 Eur zuzüglich 19% Mehrwertsteuer (insgesamt EUR 226,10). Nach dem Umfang meiner weiteren Tätigkeit richtet sich das weitere Honorar, das individuell ausgehandelt werden kann, wobei auch eine Honorarvereinbarung nach Zeitaufwand geschlossen werden kann. Durch meine professionelle Tätigkeit und durch die Vielzahl von Fällen in diesem Bereich kann ich zielgerichtet und damit zeitsparend für meine Mandanten arbeiten.