Familienrecht

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung mit den Herausforderungen im Ehe-, Scheidungs- und Erbrecht ist es mir möglich, meine Mandate mit größter Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Engagement zur Zufriedenheit der Mandanten zu lösen.

Ich bin immer im ausschließlichen Interesse meiner Auftraggeber tätig und bin bestrebt deren Sicht der Dinge parteilich durchzusetzen. Das ist für jeden Mandanten ein unschätzbarer Vorteil, ebenso wie die absolute Vertraulichkeit, mit der ich alles behandle, was mir von den Mandanten anvertraut wird.

Trennung und Ehescheidung

Beratung über Trennungsfolgen, Scheidungsvoraussetzung und Scheidungsfolgen – auch nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten

  • Erarbeitung von Trennungsvereinbarungen (ohne Scheidung)
  • Ehegattentrennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Beendigung Zugewinngemeinschaft
  • erbrechtliche Vereinbarungen
  • Immobilienübertragungen
  • Versorgungsausgleich
Durchführung von Scheidungsverfahren bei Gericht

Erarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Nachehelicher Ehegattenunterhalt (Begrenzung, Abfindung u.a.)
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht mit Kindern
  • Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Immobilienübertragungen
  • Versorungsausgleichsvereinbarungen


Ehevertrag

Erstellung von Eheverträgen (vor – und während der Ehe) mit erbrechtlichen Vereinbarungen

Unternehmerscheidungen

Familienrecht für Landwirte